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Der "Förderverein Lionsclub Bonn-Venusberg e.V."
wurde von Dr. Heiner Emde, Präsident des
Lionsclub Bonn Venusberg
und dem neuen Vorstand, Günther Kau, gegründet.
Die Eintragung in das Vereinsregister der Stadt Bonn (Amtsgericht)
erfolgte mit der Nummer VR6746 am 1. September 1994.
Das Finanzamt Bonn-Außenstadt bestätigte die Gemeinnützigkeit u.a. gem. § 51ff. AO am 07. Nov. 2006.

- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zwecke des
Vereins sind die Förderung
- der öffentlichen Gesundheitspflege
- der Jugendpflege und der Jugendfürsorge
- der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
- der Altenpflege und Behindertenhilfe
- der Kunst und der Kultur
- mildtätiger Zwecke.
- Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch
- die Ausstattung von medizinischen Einrichtungen, den Kauf von Krankenfahrzeugen und
der Durchführung von Integrationsmaßnahmen für Behinderte
- die Ausstattung von Kindergärten, Waisenhäusern und Spezialeinrichtungen für behinderte
Kinder, sowie die Finanzierung von Ausbildungskosten Jugendlicher
- die Ausstattung von Schulen, berufsbildenden Institutionen und vergleichbaren Einrichtungen
- die Ausstattung von Alten-, Pflege- und Behindertenheimen
- Förderung von Museen und Ausstellungen einschließlich Ankauf von Kunstgegenständen
- Hilfeleistung in Fällen körperlicher und geistiger Not
- die Förderung anderer gemeinnütziger Vereine.
- Der Verein darf sich zur Verwirklichung seiner Zwecke der Unterstützung von Hilfspersonen bedienen.
Die rechtlichen und tatsächlichen Beziehungen zu den Hilfspersonen müssen so gestaltet werden, daß
das Wirken der Hilfspersonen wie eigenes Wirken des Vereins angesehen wird. Dies wird dadurch
sichergestellt, daß der Verein im vorhinein auf das Handeln der Hilfspersonen einwirkt, Weisungen
erteilt und die Tätigkeit der Hilfspersonen regelmäßig kontrolliert (§ 57, 1 AO).
- Hilfspersonen im Sinne des vorhergehenden Absatzes sind insbesondere die Mitglieder des Lionsclub
Bonn-Venusberg und die deutschen Lionsclubs. Sie treten dabei nach außen – d. h. auch bei der
Vereinnahmung von Geld- und Sachzuwendungen sowie der Verausgabung von Zuwendungen – als Hilfspersonen
des Vereins auf. Die Hilfspersonen sind nicht berechtigt, im Namen und für Rechnung des Vereins
gemeinnützigkeitsschädliche Veranstaltungen, insbesondere steuerpflichtige wirtschaftliche
Geschäftsbetriebe durchzuführen.
Der Verein trägt zusammen mit seinen Hilfspersonen dafür Sorge, daß
die Mittelverwendung für steuerbegünstigte Zwecke überwiegend unmittelbar erfolgt.
... Soweit einige Auszüge aus unserer Satzung.
Um diese Ziele zu erreichen und zu stützen, veranstaltet unser "Lionsclub Bonn Venusberg" unter
dem Motto von Lions International "we serve" verschiedene
"Activities",
zu denen Sie jederzeit herzlich eingeladen und willkommen sind. Activity-Beispiele und das
aktuelle
(Jahres-) Programm
finden Sie auf den unseren Club-Seiten,
sprechen Sie uns an oder schreiben
Sie uns doch einfach mal!
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