Der "Förderverein Lionsclub Bonn-Venusberg e.V." wurde
von Dr. Heiner Emde, Präsident des Lionsclub Bonn Venusberg 
und dem neuen Vorstand, Günther Kau, gegründet.
Die Eintragung in das Vereinsregister der Stadt Bonn (Amtsgericht)
erfolgte mit der Nummer VR6746 am 1. September 1994.
Das Finanzamt Bonn-Außenstadt bestätigte die Gemeinnützigkeit u.a. gem. § 51ff. AO am 07. Nov. 2006.

  • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zwecke des Vereins sind die Förderung
    • der öffentlichen Gesundheitspflege
    • der Jugendpflege und der Jugendfürsorge
    • der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
    • der Altenpflege und Behindertenhilfe
    • der Kunst und der Kultur
    • mildtätiger Zwecke.

  • Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch
    • die Ausstattung von medizinischen Einrichtungen, den Kauf von Krankenfahrzeugen und der Durchführung von Integrationsmaßnahmen für Behinderte
    • die Ausstattung von Kindergärten, Waisenhäusern und Spezialeinrichtungen für behinderte Kinder, sowie die Finanzierung von Ausbildungskosten Jugendlicher
    • die Ausstattung von Schulen, berufsbildenden Institutionen und vergleichbaren Einrichtungen
    • die Ausstattung von Alten-, Pflege- und Behindertenheimen
    • Förderung von Museen und Ausstellungen einschließlich Ankauf von Kunstgegenständen
    • Hilfeleistung in Fällen körperlicher und geistiger Not
    • die Förderung anderer gemeinnütziger Vereine.

  • Der Verein darf sich zur Verwirklichung seiner Zwecke der Unterstützung von Hilfspersonen bedienen. Die rechtlichen und tatsächlichen Beziehungen zu den Hilfspersonen müssen so gestaltet werden, daß das Wirken der Hilfspersonen wie eigenes Wirken des Vereins angesehen wird. Dies wird dadurch sichergestellt, daß der Verein im vorhinein auf das Handeln der Hilfspersonen einwirkt, Weisungen erteilt und die Tätigkeit der Hilfspersonen regelmäßig kontrolliert (§ 57, 1 AO).

  • Hilfspersonen im Sinne des vorhergehenden Absatzes sind insbesondere die Mitglieder des Lionsclub Bonn-Venusberg und die deutschen Lionsclubs. Sie treten dabei nach außen – d. h. auch bei der Vereinnahmung von Geld- und Sachzuwendungen sowie der Verausgabung von Zuwendungen – als Hilfspersonen des Vereins auf. Die Hilfspersonen sind nicht berechtigt, im Namen und für Rechnung des Vereins gemeinnützigkeitsschädliche Veranstaltungen, insbesondere steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe durchzuführen.

    Der Verein trägt zusammen mit seinen Hilfspersonen dafür Sorge, daß die Mittelverwendung für steuerbegünstigte Zwecke überwiegend unmittelbar erfolgt.
... Soweit einige Auszüge aus unserer Satzung.

 .. und hier wieder zum Seitenbeginn!

Um diese Ziele zu erreichen und zu stützen, veranstaltet unser "Lionsclub Bonn Venusberg" unter dem Motto von Lions International "we serve" verschiedene "Activities", zu denen Sie jederzeit herzlich eingeladen und willkommen sind. Activity-Beispiele und das aktuelle (Jahres-) Programm finden Sie auf den unseren  Club-Seiten, sprechen Sie uns an oder schreiben Sie uns doch einfach mal!
  © 2006-01-01 (vW)

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übernommen aus den einleitenden Absätzen unserer Satzung

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